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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
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mittwochs
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Betr.: Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "Radwegebau entlang der L 3052 Braunfels – Leun (Lahnbahnhof)"
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Hessen Mobil beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Braunfels entlang der L 3052 das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung des Vorhabens ordnungsgemäß vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit
vom 12. April 2021 bis zum 05. Dezember 2021 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Faunistische, floristische, vermessungskundliche und boden- bzw. grundwasserkundliche Erhebungen.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 62/6
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 15/3
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 14/3
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 4/1
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 3
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 52/2
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 36/1
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 43
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 59
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 37/9
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 37/3
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 30
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 6/1
Gemarkung Braunfels, Flur 35, Flurstück 9
Da die Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 32 b HStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte von Hessen Mobil durchgeführt werden.
Entstehen durch die o.g. Vorarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Gießen auf Antrag von Hessen Mobil oder des Berechtigten die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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Annett Nusch
Fachdezernentin Planung Westhessen
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein