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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
mittwochs
08:00-12:00 Uhr
donnerstags
08:00-12:00 Uhr
14:00-17:30 Uhr
freitags
08:00 Uhr-12:30 Uhr
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Nachfolgend finden Sie die aktuellen Gebühren + Hebesätze in der Stadt Leun.
Wasser
Wasserbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch ab 01.01.2020 |
2,58 € zzgl. 7% MwSt. |
Wasserbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch bis 31.12.2019 |
2,84 € zzgl. 7% MwSt. |
Zählermiete 3/4"-Zähler pro Jahr |
12,24 € zzgl. 7% MwSt. |
für den Zeitraum von 01.04.2020 bis 31.12.2020 werden die Zählergebühr sowie die Wassergebühr nur mit 5% MWST berechnet.
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Kanal
Kanalbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch ab 01.03.2018 |
3,73 € |
Kanalbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch ab 01.04.2020 |
4,44 € |
Niederschlagswasser je m² Veranlagungsfläche bis 31.03.2020 |
0,50 € |
Niederschlagswasser je m² Veranlagungsfläche ab 01.04.2020 |
0,55 € |
Hundesteuer
1. Hund pro Jahr | 60,00 € |
2. Hund pro Jahr | 120,00 € |
jeder weitere Hund pro Jahr | 180,00 € |
gefährlicher Hund pro Jahr | 600,00 € |
Gewerbesteuer
Hebesatz | 427 % |
Grundsteuer A + B
Hebesatz | 425% A 425% B |
Spielapparatesteuer
Die Steuer beträgt: | |
je angefangenem Kalendermonat und Gerät | |
1.für Geräte mit Gewinnmöglichkeit | 19 v.H. der Bruttokasse |
2.für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit | 10 v.H. der Bruttokasse |
3.Sofern ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den Nachweis ermöglicht,beträgt die Steuer | |
a) in Spielhallen | 70 Euro |
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten | 35 Euro |
4.für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben | 20 v.H. der Bruttokasse |
in Spielcasinos o. ä.: je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat | 70 Euro |
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der Stadt Leun finden Sie hier
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Bauhof allgemein