Gebühren/Hebesätze

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Gebühren + Hebesätze in der Stadt Leun.

 

Wasser 

Wasserbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch

ab 01.01.2020

2,58 € zzgl. 7% MwSt.

Wasserbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch 

bis 31.12.2019

2,84 € zzgl. 7% MwSt.
Zählermiete 3/4"-Zähler pro Jahr

12,24 € zzgl. 7% MwSt.

 

für den Zeitraum von 01.04.2020 bis 31.12.2020 werden die Zählergebühr sowie die Wassergebühr nur mit 5% MWST berechnet. 

 

 

 

Kanal 

Kanalbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch

ab 01.03.2018

3,73 €

Kanalbenutzungsgebühr je m³ Frischwasserverbrauch

ab 01.04.2020

4,44 €

Niederschlagswasser je m² Veranlagungsfläche

bis 31.03.2020

0,50 €

Niederschlagswasser je m² Veranlagungsfläche

ab 01.04.2020

0,55 €

 

Hundesteuer 

1. Hund pro Jahr 60,00 €
2. Hund pro Jahr 120,00 €
jeder weitere Hund pro Jahr 180,00 €
gefährlicher Hund pro Jahr 600,00 €

 

Gewerbesteuer 

Hebesatz 427 %

  
Grundsteuer A + B 

Hebesatz 425% A        425% B

 

Spielapparatesteuer 

Die Steuer beträgt:  
je angefangenem Kalendermonat und Gerät  
1.für Geräte mit Gewinnmöglichkeit   19 v.H. der Bruttokasse
2.für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit     10 v.H. der Bruttokasse
3.Sofern ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den Nachweis ermöglicht,beträgt die Steuer  
             a) in Spielhallen  70 Euro
             b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 35 Euro
4.für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 20 v.H. der Bruttokasse
in Spielcasinos o. ä.: je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat  70 Euro