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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
mittwochs
08:00-12:00 Uhr
donnerstags
08:00-12:00 Uhr
14:00-17:30 Uhr
freitags
08:00 Uhr-12:30 Uhr
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Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige
informiert:
Pflegegrade 2017
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird sich zum 1. Januar 2017 das Begutachtungsverfahren
zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend ändern. Dies ermöglicht
eine bessere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.
In dem neuen Begutachtungsverfahren werden körperliche, kognitive und kommunikative
Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Dadurch erhalten auch Menschen mit
gerontopsychiatrischen und psychischen Problemlagen leichter einen Zugang zu den
Leistungen der Pflegeversicherung. Es kommt dann nicht mehr darauf an, wie viele
Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen, Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
benötigt, sondern wie selbständig er einzelne Handlungen durchführen kann
oder nicht.
Beim neuen Begutachtungsverfahren geht es um die Frage: Was kann der Mensch noch?
Dazu werden seine Fähigkeiten in allen relevanten Lebensbereichen begutachtet.
Darunter fallen: körperliche, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen
und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten
Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Zuordnung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Ab dem 1.
Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade geben.
Alle Pflegebedürftigen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten,
werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Die
Versicherten brauchen keinen Neuantrag zu stellen.
Personen mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad
übergeleitet: Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 in Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 in
Pflegegrad 4.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden von ihrer Pflegestufe in den
übernächsten Pflegegrad übergeleitet: Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2, Pflegestufe eins in
Pflegegrad 3, Pflegestufe zwei in Pflegegrad 4 und Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5.
Für die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade besteht ein Besitzstandschutz.
Niemand, der bereits eingestuft ist, soll durch das neue System schlechter gestellt werden.
Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige
des Lahn-Dill-Kreis in Dillenburg unter Tel. 01803/ 427272 und in Wetzlar unter 01803/
427271 (9 ct pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Aktuelle News aus
der Stadt Leun finden Sie hier
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein