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Bissenberg

Bauleitplanung der Stadt Leun

Bebauungsplan „Nord-Ost“, 1. Ergänzung im Stadtteil Bissenberg

Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichs-

flächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 b und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Art. 1 BaulandmobilisierungsG vom 14.6.2021

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat in ihrer Sitzung am 12. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-Ost“, 1. Ergänzung im Stadtteil Bissenberg beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Das Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 BauNVO zur vorrangigen Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, um der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtteil Bissenberg Rechnung zu tragen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtskarte:

 

 

 

Durch den Bebauungsplan wird kein Vorhaben vorbereitet, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – durchgeführt. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

 

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Plankarte, Begründung, faunistische Kartierung und Artenschutzprüfung) in der Zeit

 

vom 25. April 2022 bis 25. Mai 2022 einschließlich

 

im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in Stockhausen, 1. OG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

montags und dienstags

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

 

mittwochs

08:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:30 Uhr

 

freitags

08:00 - 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

 

Die im Rathaus ausliegenden Planunterlagen sind nach Terminvereinbarung (telefonisch, online oder per E-Mail) einzusehen. Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) im Rathaus besteht weiter. Anregungen und Hinweise können auch telefonisch – (06473 9144-0) – per Fax (06473) 9144-50, Brief oder E-Mail (stadt@leun.de) zu Protokoll gegeben werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Leun unter der Rubrik

www.leun.de/Bauen,Wirtschaft/Wohnen/Bebauungspläne

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link

https://bauleitplanung.hessen.de/

eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Weitere Hinweise:

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Leun sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Leun bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

 

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.

 

Leun, 14. April 2022

 

Björn Hartmann

Bürgermeister

 

 

 

 

Bauleitplanung der Stadt Leun

Bebauungsplan „Bissenberg-Ost“, 1. Ergänzung im Stadtteil Bissenberg

Einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Art. 1 BaulandmobilisierungsG vom 14.6.2021

 

Das Ziel der Bauleitplanung ist die räumliche Ergänzung der Bestandsgebäude des Bioland-Betriebs am östlichen Rand der bebauten Ortslage von Bissenberg um Verkaufsflächen und um Flächen zur Verköstigung regionaler Produkte sowie um ein Unterkunftsgebäude. Damit kann der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten und den zeitgemäßen Anforderungen an deren Verkauf wie auch die Lagermöglichkeiten Rechnung getragen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtskarte:

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan wird kein Vorhaben vorbereitet, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

Der Bebauungsplan wird zur Entwicklung eines zentralen Versorgungsbereichs, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinde als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

Sein Hauptinhalt beschränkt sich auf die Regulierung der Art der Nutzungen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit Anlage 1 zum BauGB abgesehen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) wurde nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Plankarte und Begründung) in der Zeit

 

vom 25. April 2022 bis 25. Mai 2022 einschließlich

 

im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in Stockhausen, 1. OG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

montags und dienstags

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

 

mittwochs

08:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:30 Uhr

 

freitags

08:00 - 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

 

Die im Rathaus ausliegenden Planunterlagen sind nach Terminvereinbarung (telefonisch, online oder per E-Mail) einzusehen. Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) im Rathaus besteht weiter. Anregungen und Hinweise können auch telefonisch – (06473 9144-0) – per Fax (06473) 9144-50, Brief oder E-Mail (stadt@leun.de) zu Protokoll gegeben werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Leun unter der Rubrik

www.leun.de/Bauen,Wirtschaft/Wohnen/Bebauungspläne

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link

https://bauleitplanung.hessen.de/

eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

 

 

Weitere Hinweise:

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Leun sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Leun bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

 

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.

 

Leun, 14. April 2022

 

Björn Hartmann

Bürgermeister

 


PDF-Datei E_BP_Leun_Bioland_21.04.2022.pdf
PDF-Datei E_BP_Leun_Bissenberg_19.04.2022.pdf
PDF-Datei E_Beg_Leun_Biss_Laus_20.4.22.pdf
PDF-Datei E_Beg_Leun_Biss_NE_4.22.pdf
PDF-Datei Leun-Bissenberg_Bplan-Nord-Ost_Fauna-Artenschutz_2022-03-11.pdf