Aktuelle Übersicht zu den Maßnahmen in der Stadt Leun zum Infektionsschutz gegen das Corona
Aktuelle Übersicht zu den Maßnahmen in der Stadt Leun zum Infektionsschutz gegen das Corona-Virus
Stand: Freitag, 16.10.2020
Aufenthalt im öffentlichen Raum:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes ge-stattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Einrichtungen, Betriebe, Begegnungsstätten und Angebote:
Die aktuell geschlossenen Einrichtungen, Betriebe, Begegnungsstätten und Angebote finden sie unter hessen.de.
Öffnung Gertrudisbrunnen
Der „Born“ ist seit 2. Juni 2020 wieder geöffnet.
Kindertagesstätten und Betreuenden Grundschulen:
Die Kindergärten und die Betreuenden Grundschulen sind seit 06. Juli 2020 wieder geöffnet. Besondere Hygienevorgaben sind zu beachten.
Spielplätze:
Spielplätze wieder geöffnet
Wir bitten Sie die Hygienevorgaben zu beachten. Beim Spielen ist auf die Abstände von 1,50 m zu achten. Nach dem Spielplatz Hände waschen/desinfizieren nicht vergessen. Die Stadt Leun bittet um Verständnis für die Einschränkungen gem. den Vorgaben der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.
Rathaus:
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
Dorfgemeinschaftshäuser, Turn- und Mehrzweckhalle, Haus der Begegnung und alle weiteren städtischen Liegenschaften (incl. Trauerhallen):
Grundsätzlich geschlossen, Vermietung im Einzelfall und eingeschränkter Trainingsbetrieb nach Absprache mit der Stadt Leun, Ordnungsamt, möglich.
Stadtmuseum:
Wiedereröffnung für Januar 2021 vorgesehen.
Wertstoffhof:
Geöffnet seit 25. April 2020.
Zweckfeuer:
Ab 01.10.2020 wieder nach vorheriger Anmeldung im Bürgerbüro möglich.
Vollzug der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus; hier Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen
Anwesenheitsliste Trauerfeiern